Produkte aus Berggebieten
Die Europäische Gesetzgebung und die Gesetzgebung der Schweiz haben diverse Gesetze und Verordnungen zur Sicherstellung der Qualität von Lebensmitteln erlassen.
Darin werden Arten des Anbaus, die Bezeichnung von Ursprungsgebieten und besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln geregelt.
In verschiedenen Ländern gibt es nun auch Besondere Bestimmungen für Produkte aus Berggebieten.
Bioprodukte müssen ebenfalls gesondert gekennzeichnet werden. Die Berggebiete verfügen jedoch über einige Eigenschaften, die die Einführung des ökologischen Landbaus sehr begünstigen, wie traditionelle Produktionsweisen und eine verhältnismässig intakte Umwelt.
Deutschland
Hier gelten die Bestimmungen der EU zur geschützten Ursprungsbezeichnung, um Produkte ihrer Herkunft nach eindeutig zu kennzeichnen. Abgeschwächt ist die geografische Angabe, bei der nur ein Schritt des Herstellungsprozesses im angegeben Gebiet stattfinden muss.
Beispiele geschützter Ursprungsbezeichungen sind z.B Allgäuer Bergkäse, aber auch "Qualität aus Bayern" deckt diesen Bereich ab.
Daneben gibt es noch die bekannten Bio-Zertifizierungen, Demeter und andere.
Deutschland
Hier gelten die Bestimmungen der EU zur geschützten Ursprungsbezeichnung, um Produkte ihrer Herkunft nach eindeutig zu kennzeichnen. Abgeschwächt ist die geografische Angabe, bei der nur ein Schritt des Herstellungsprozesses im angegeben Gebiet stattfinden muss.
Beispiele geschützter Ursprungsbezeichungen sind z.B Allgäuer Bergkäse, aber auch "Qualität aus Bayern" deckt diesen Bereich ab.
Daneben gibt es noch die bekannten Bio-Zertifizierungen, Demeter und andere.
Frankreich
Der Begriff "montagne" wurde in Frankreich am 15.Dezember 2000 eingeführt , er sagt aus, daß sämtliche Produktionsstufen von der Herstellung der Rohstoffe bis zur Verpackung in den Berggebieten erfolgen müssen.
Für weitere Qualitätsanforderungen muss diese Bezeichnung mit anderen Qualitätsbezeichnungen kombiniert werden. Zum Beispiel versucht die "Association Porc de Montagne" die Qualität der Produkte aus Berggebieten zu fördern.
Es gibt eine Menge regionaler Käsesorten, die über geschützte Urspungsbezeichnung verfügen (Beaufort, Reblochon, Saint-Nectaire, Cantal, Osseau-Iraty, Roquefort, Bleu des Causses, Tomme de Savoie, Tome des Bauges, Comté,…) oder über eine geschützte geografische Angabe (Emmental de Savoie usw.)
Diese Produkte sind daher in der Produktpalette relativ hoch angesiedelt.
Österreich
Auch in Österreich gelten in erster Linie die EU-Bestimmungen zur geschützten Ursprungsbezeichnung und geografischen Angabe.
Es gibt keine einheitliche Bezeichnung, um Produkte aus dem Alpenraum gegen andere Produkte abzugrenzen, dafür aber zahlreiche Marken, die eine alpine Herkunft als Merkmal haben.
Schweiz
In der Schweiz gilt seit 1.1.2007 die Berg- und Alpverordnung, nach der Waren nur als Berg- oder Alpprodukt bezeichnet werden dürfen, wenn sie aus einem klar definierten Berg- oder Sömmerungsgebiet stammen. Die Verarbeitungsbetriebe dürfen sich in einem grösseren Gebiet befinden, deren Anforderungen sind aber ebenfalls genau geregelt.
Diese Regelung schützt die Produkte von Bergbauern und garantiert den Konsumenten die Herkunft des Produkts.


